Globale Garantiebedingungen von DEWETRON GmbH mit Sitz in Parkring 4, 8074 Grambach, Österreich (im Folgenden „DEWETRON“ genannt)
In Ergänzung zu einer anwendbaren gesetzlichen Gewährleistung gewährt DEWETRON gewerblichen Endkunden eine Garantie auf alle eigenen Hard- bzw. Softwareprodukte, die von DEWETRON sowohl hergestellt bzw. programmiert als auch bei DEWETRON bzw. bei einem von DEWETRON autorisierten Händler / Verkaufspartner erworben wurden (im Folgenden „Produkte“ genannt), nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (im Folgenden „Garantie“ genannt). Gesetzliche Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.
Die Dauer der Garantie für Produkte beträgt 12 Monate ab dem Datum des Eigentumserwerbs gemäß vereinbarter INCOTERMS, ansonsten ab Lieferung. Die Garantie für Produkte gilt weltweit.
Während der Laufzeit der Garantie werden Produkte, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, sowie Software, die aufgrund von Programmierungsmängel Softwarefehler (Bugs) aufweisen, nach Wahl von DEWETRON repariert, verbessert oder durch Austausch (aus dem verfügbaren Produktportfolio von DEWETRON) ersetzt.
Um eine Garantieleistung geltend zu machen, muss der Kunde vor Ablauf der Garantiedauer eine schriftliche Meldung mit dem angeblichen Mangel an DEWETRON übermitteln. In weiterer Folge muss das betroffene Produkt zeitnahe für eine Überprüfung an DEWETRON retourniert werden. DEWETRON behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Prüfung und das Testen des Produkts zu erheben, falls nachweislich kein Garantiefall vorliegt.
Ausgetauschte Produkte oder Teile von Produkten gehen in das Eigentum von DEWETRON über. Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiedauer, noch setzen sie eine neue Garantie in Gang, außer für im Rahmen einer Reparatur ausgetauschte Produkte / Produktteile für die Dauer von 90 Tagen ab Austausch.
Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen für:
bzw. für Schäden / Mängel an Produkten / Produktteilen, bzw. an der Software insbesondere aufgrund von:
Die Garantie umfasst nicht durch das Produkt / Produktteile allfällig verursachte Schäden an Personen bzw. an einer anderen Sache, insbesondere nicht Folge- bzw. Weiterfresserschäden. Ebenfalls nicht von der Garantie umfasst sind allfällige Versand- bzw. Transportkosten sowie Reisekosten, die im Zuge von Schaden- / Mängelbehebungen bei DEWETRON und/oder beim Endkunden anfallen, sowie jegliche Kosten im Zusammenhang mit Ersatzvornahmen / Ersatzbeschaffungen bzw. die Kosten der im Auftrag vom Endkunden gegebenenfalls zugezogenen Personen (insbesondere die Kosten von Sachverständigen und/oder Beratungs-/Anwaltskosten).
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Version 28.03.2022